Ärztliche Mitsprache sichern

Laut Ärztegesetz § 117a. (1) ist die Österreichische Ärztekammer berufen, alle Angelegenheiten, die die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Kammerangehörigen von zwei oder mehr Ärztekammern berühren, zu besorgen. Darüber hinaus haben die Landesärztekammern eine in § 66 geregelte Vielzahl von Aufgaben, einschließlich der Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte einschließlich Gruppen von Ärzten sowie von Gruppenpraxen.

Was heißt das auf Deutsch?

Die Ärztekammer, deren Existenz im Verfassungsrang steht, hat die Verpflichtung, als unsere Standesvertretung zu agieren. Wir müssen uns nicht dafür entschuldigen und keine anderen Interessen vorschieben, wenn wir als Kammer unsere eigenen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen vertreten. Das ist schlicht und einfach unsere Kernaufgabe.

Allerdings hindert uns niemand daran, auch die Auswirkungen von Maßnahmen auf Patienten aufzuzeigen, wenn niemand sonst diese sieht oder vertreten will. Und wenn dramatische Verschlechterungen für Patienten ebenso hässliche Auswirkungen auf unsere Arbeitswelt haben, ist es kein „Wacheln mit dem Leichentuch“, die beiden Aspekte zu verbinden, sondern ein wichtiger und legitimer Schritt.

Ebenso wichtig ist es jedoch, als Partner in Verhandlungen ernst genommen zu werden und Handschlagqualität mitzubringen. Dazu gehören eine gute, tragfähige Gesprächsbasis zum Verhandlungspartner und das Wissen um die Anliegen derer, die wir vertreten. Ein Verhandlungsteam ist nur stark, wenn es eine einheitliche, starke Gruppe vertritt. Eine Gruppe ist nur stark, wenn sie gut vertreten wird und hinter ihrer Vertretung steht. Ehrlichkeit und Authentizität auf allen Ebenen sind eine Grundvoraussetzung. Profilierungssucht hilft nicht, Glaubwürdigkeit schon.

Als Spitalsärzte haben wir in den letzten zehn Jahren unglaubliche Systemänderungen erlebt, die früher als unmögliche Spinnerei auch von uns selbst abgetan worden wären. 48 Stunden Woche-unmöglich. Nach dem Nachtdienst nach Hause-ein Unding. Was in Stein gemeißelt war, ist nicht mehr. Und wird hoffentlich nie wieder kommen. Gut so.

Im gesamten Gesundheitssystem stehen Änderungen an, die ähnlich tiefgreifend sein werden. Manches davon wird man bekämpfen müssen und manches wird in einigen Jahren so dazu gehören wie heute das Heimgehen nach dem Nachtdienst.

Um in all den anstehenden Diskussionen gehört zu werden und unsere Interessen einbringen zu können, werden Offenheit gegenüber Neuem, Härte gegenüber Unzumutbarem und größtmögliche Einigkeit im Ärztestand erforderlich sein.

 

Dr. Petra Preiss

 

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