Da
sich Arbeitszeit, Arbeitsbelastung und Arbeitszeitmodelle ändern,
muss auch unsere Entlohnung einer ständigen Neubewertung unterliegen:
-
In
den vergangenen Jahren lagen die Gehaltsabschlüsse in Summe im
Bereich der kumulativen Inflation. Selbstverständlich ist: Mit
dramatisch ansteigender Inflationsrate dürfen Gehaltsabschlüsse
nicht nachhinken. Um hier entgegenzuhalten, brauchen wir eine starke
Vertretung im Betriebsrat, denn koordiniert zwischen Kammer und BR lässt
sich sicher mehr Druck aufbauen. Wir streben daher eine starke Vertretung
im BR und die Errichtung eines fraktionsübergreifenden BR-ÄrztInnenbeirates
aus MittelbauvertreterInnen an.
-
Zum Ende der Pandemie hat sich das Gesundheitspersonal insgesamt einen
Abschluss von Inflation plus mindestens 1 Prozent verdient. (Inflation
+1)
-
Bei den Gehaltseinstufungen fährt die KABEG einen extrem restriktiven
Kurs, der uns gegenüber anderen Arbeitgebern und anderen Bundesländern
einen Standortnachteil einbringt. Hier ist eine Kurskorrektur dringend
nötig. Wir werden nicht nachlassen, dafür einzutreten.
-
Grundsätzlich zu überdenken ist die Nachdienstentlohnung:
wenn immer mehr KollegInnen in bestimmten Lebenssituationen aus den
Nachtdiensten ausscheiden, müssen andere einen beträchtlichen
Anteil ihrer 48-h-Woche im Nacht- und Wochenenddienst verbringen. Wenn
KollegInnen im Regeldienst mit 40-h-Woche und solche mit 6 Nachtdiensten
sich im Gehalt nur um 8 Überstunden pro Woche unterscheiden, muss
die Nachdienstbezahlung neu bewertet werden. Nacht- und Wochenendarbeit
sind grundsätzlich anders zu bewerten als Arbeit in der Kerndienstzeit.
-
Auch bei der Altersteilzeit für ÄrztInnen ist eine Lösung
überfällig: was für alle anderen Berufsgruppen möglich
ist, muss auch für uns möglich gemacht werden.
Wir wollen uns gern weiterhin mit unserem bewährten Team
für die Belange der angestellten ÄrztInnen einsetzen und freuen
uns auf eine Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit mit allen
anderen Gruppierungen in der angestellten Kurie.